Das verletzte Opfer hat viel Glück gehabt
Landgericht verurteilt 31-Jährigen, der den Opa einer Ex-Freundin niedergeschlagen hat, wegen Körperverletzung und ordnet Unterbringung in der Psychiatrie an .
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Mit einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus ahndete das Freiburger Landgericht die Taten eines 31-jährigen Angeklagten. Er hatte in der Nacht zum 2. Oktober 2006 die Großeltern seiner ehemaligen Freundin in Freiburg besucht, um ein Nachtlager gebeten und sie dann angegriffen. Dabei fügte er dem 66-jährigen Großvater mit einer Flasche lebensgefährliche Kopfverletzungen zu.
Vor Gericht (die BZ berichtete) hüllte sich der Angeklagte in Schweigen. So blieben die Beweggründe für seinen Angriff auf den Großvater der Ex-Freundin weitgehend im Dunkeln. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte den 66-Jährigen im Bad ...