Kommentar

Das Urteil gegen den Folter-Oberst hinterlässt gemischte Gefühle

BZ-Plus Auf der einen Seite scheint Anwar R. zu Recht verurteilt worden zu sein. Auf der anderen sendet das Urteil ein schlechtes Signal an diejenigen, die mit dem syrischen Regime gebrochen haben.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Anwar R. vor Gericht  | Foto: THOMAS FREY (AFP)
Anwar R. vor Gericht Foto: THOMAS FREY (AFP)
Ausgerechnet im beschaulichen Koblenz fand der weltweit erste Strafprozess gegen syrische Staatsfolter statt. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilte jetzt den Ex-Oberst Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 27-fachem Mord an Oppositionellen zu lebenslanger Haft. Der Prozess fand in Deutschland ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Anwar R., Marco Buschmann

Weitere Artikel