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Wohnen

Das sind die fünf hartnäckigsten Mietmythen

Ob Mieter oder Vermieter: Rund um den Mietvertrag geistern immer wieder Fehlvorstellungen in den Köpfen herum – eine kleine Zusammenstellung der fünf häufigsten Irrtümer.  

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Vor der Dreimonatsfrist auszuziehen, ist möglich, aber nicht ganz so einfach.   | Foto: Christin Klose (dpa)
Vor der Dreimonatsfrist auszuziehen, ist möglich, aber nicht ganz so einfach. Foto: Christin Klose (dpa)
Bei folgenden Punkten liegen sowohl Vermieter als auch Mieter häufig falsch:
1. Nachmieter
Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Manche glauben, sie könnten früher ausziehen, wenn sie drei geeignete ...

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