Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft - was bringt es?
Schluss mit hohen Hürden und teuren Prozessen: Geschlechtseinträge und Vornamen können mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz einfacher geändert werden. Doch freie Wahl bei Vornamen besteht nicht.
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Mit dem heute in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern lassen. Dafür braucht es nur noch eine Erklärung beim Standesamt. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wen betrifft das Gesetz?
Im Fokus stehen laut Familienministerium drei Gruppen: Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Transgeschlechtliche Menschen - auch als Transmenschen oder Transpersonen bekannt - ...