Richter Stork am Amtsgericht Bad Säckingen spricht eine Mieterin frei, die bei einem Streit mit dem Vermieter zum Pfefferspray griff. Sie hatte das Recht, sich zu wehren, so der Richter.
War das Pfefferspray im Gesicht der Ehefrau des Vermieters Körperverletzung oder war es Notwehr. Das Amtsgericht Bad Säckingen urteilte zugunsten der Angeklagten und sprach diese frei. Verhandelt wurde im öffentlichen Hauptverfahren gegen eine 23-jährige Frau aus Bad Säckingen wegen schwerer ...