Account/Login

Tipps

Das können Immobilienbesitzer gegen Graffitis tun

  • Sabine Meuter (dpa)

  • Di, 01. Oktober 2024, 11:10 Uhr
    Haus & Garten

     

Unerwünschte Graffiti an der Fassade des eigenen Hauses – für Eigenheimbesitzer ist das wohl ein Alptraum. Fünf Schritte, wie in solchen Fällen vorzugehen ist.

Schmierereien an der Fassade sollten schnell überstrichen werden.  | Foto: Joerg Dirmeitis (stock.adobe.com)
Schmierereien an der Fassade sollten schnell überstrichen werden. Foto: Joerg Dirmeitis (stock.adobe.com)
Ob Zeichen, Buchstaben oder Bilder: Der Ärger ist in der Regel groß, wenn Immobilienbesitzerinnen und -besitzer an einer Hauswand ein Graffiti entdecken, das Unbekannte ohne ihre Erlaubnis gesprüht haben. Was ist dann zu tun, um den oder die Täter zur Verantwortung zu ziehen und im Idealfall den Ausgangszustand wiederherzustellen?

Auf diese Weise können Betroffene vorgehen:

Schritt eins: Das unerlaubte Besprühen einer Fläche ist Sachbeschädigung und damit eine Straftat. Deshalb gilt es zunächst, die Graffitis beweissicher zu dokumentieren, um später gegen den oder die Täter vorgehen zu können. "Man kann hierzu Fotos oder Videos von dem Graffiti anfertigen", sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland. Fotografiert werden sollten Standort, Größe und Farben des Graffiti. Platzieren Sie eine Tageszeitung im Foto, um den Aufnahmetag zu belegen. Auch ein Zeuge kann hinzugezogen und dessen Name notiert werden. "Das kann jedermann sein", so Engel-Lindner.

Schritt zwei ist, die Polizei zu benachrichtigen und einen Strafantrag zu stellen – gegen unbekannt. Wer Sprayer auf frischer Tat erwischt, sollte umgehend die Polizei informieren. "Keinesfalls sollte man sich selbst in Gefahr bringen", sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Schritt drei: Die Graffitis sollten möglichst zeitnah entfernt oder überstrichen werden. Damit vermeidet man, dass Nachahmer Graffitis sprühen, und Sprayer verlieren häufig das Interesse, wenn sie sehen, dass ihr Werk schnell wieder weg ist. "Auch lässt sich die Farbe leichter entfernen, wenn sie noch nicht ausgehärtet ist", so Wagner. Am einfachsten erfolgt die Graffiti-Beseitigung, indem ein professioneller Dienstleister beauftragt wird. "Mit abrasiven Verfahren wird Graffiti durch Reibung von der Hauswand entfernt", so Engel-Lindner. Das könne mit handelsüblichen Hochdruckreinigern mit Wasser funktionieren – meist aber nur, wenn Fachleute die Oberfläche zuvor mit einem speziellen Anstrich behandeln.

Schritt vier ist, den Schaden finanziell abzuwickeln. Generell müssen Sprayerinnen und Sprayer für den Schaden aufkommen. Erwischt man sie, müssen sie die Reinigung oder das Überstreichen bezahlen. Schwierig ist es jedoch immer, wenn die Täter nicht ermittelbar sind – das kommt häufig vor. Teilweise übernimmt dann die Wohngebäudeversicherung die Graffitischäden", so Wagner. Wer die Täter nicht erwischt und nicht den richtigen Versicherungstarif hat, muss als Eigentümer das illegale Graffiti auf eigene Kosten entfernen. Werden die Täter später doch noch gefasst, kann man sich das Geld als Schadenersatz zurückholen. "Erkundigen Sie sich auch in ihrer Stadt oder Gemeinde, ob es finanzielle Mittel zur Beseitigung von Graffiti gibt", rät Engel-Lindner. Manche Gemeinden böten spezielle Programme oder einen kostenlosen Graffiti-Entfernungsdienst an. Müssen Eigentümer die Beseitigung selbst zahlen, können sie die Kosten meist nicht auf Mieter umlegen.

Schritt fünf: Manche Maßnahmen können Schmierereien vorbeugen. Sofern möglich, können Zugänge zu Hauswänden versperrt werden – etwa durch dichtes Gebüsch. "Auch eine Beleuchtung des Hauses ist immer gut", sagt Wagner. So müssen Täter immer damit rechnen, dass man sie sieht. Zudem können speziellen Graffiti-Schutzbeschichtungen, die auf die Fassade aufgetragen werden, das Haus selbst schützen. Dadurch wird das Anhaften des Graffiti an der Hauswand oder sonstigen Flächen erschwert und die Beseitigung erleichtert.

Ressort: Haus & Garten

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 01. Oktober 2024: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.

Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren


Weitere Artikel