"Das ist nicht willkürfrei"

BZ-INTERVIEW: Jurist Joachim von Bargen übers Alkoholverbot.  

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FREIBURG. Vom ersten Januar an ist es in Teilen der Freiburger Altstadt zeitweise verboten, Alkohol im Freien zu trinken. Über die rechtliche Zulässigkeit solcher Verbote, wie sie auch für die Hamburger Reeperbahn erwogen werden, sprach Christian Rath mit Joachim von Bargen. Er war von 1997 bis 2004 Präsident des Freiburger Verwaltungsgerichts und ist derzeit Richter am Baden-Württembergischen Staatsgerichtshof.

BZ: Ist ein Verbot, Alkohol auf der Straße zu trinken, überhaupt rechtmäßig?
Bargen: Ich habe da einige Zweifel. Aber zunächst möchte ich anerkennen, dass sich Freiburg um eine Regelung bemüht hat, die die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahrt. Das Alkoholverbot gilt ja nur in einem Teil der Altstadt, nur an ...

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Schlagworte: Joachim von Bargen

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