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Sonnenuntergang auf Dyn A 5? Der Streit zwischen den Partnern Ettenheim und Mahlberg eskaliert. Richter sollen es nun richten. Foto: Martin Bildstein copyright
Die Stadt Mahlberg will den Weg durch die Instanzen antreten und wenn nötig auch durch ein Gericht klären lassen, ob die Kommunalaufsicht im Landratsamt zurecht die Änderung der Satzung des Zweckverbands Dyn A 5 einfordern kann. Gefordert wird, die in der Satzung festgeschriebene Einstimmigkeitsregelung aufzuheben und durch die Möglichkeit eines Mehrheitsbeschlusses zu ersetzen. In diesem Fall kann in der Zweckverbandsversammlung Ettenheim (vier Sitze) Mahlberg (drei Sitze) überstimmen. Mahlberg ...