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Das Feld des Nachbarn muss nicht geschützt werden

Bundesgerichtshof bewahrt einen Winzer vor Schadensersatz, der seinen Weinberg längere Zeit nicht bewirtschaftete.  

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KARLSRUHE. Wer seinen Weinberg brach liegen lässt, muss nicht für Mehltauschäden auf dem Nachbargrundstück geradestehen. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil, das auch für andere ...

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