Wahlrecht

Darf's ein wenig mehr sein? Der Streit um den XXL-Landtag

Wächst der Landtag immer weiter und weiter? Die FDP befürchtet das und will dagegen ein Volksbegehren starten - sie scheitern aber am Innenministerium. Nun entscheidet das oberste Gericht des Landes.  

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Schon jetzt mussten die Abgeordneten zusammenrücken.  | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Schon jetzt mussten die Abgeordneten zusammenrücken. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Stuttgart (dpa) - Das Wahlrecht ist derzeit in aller Munde - vor allem das für den Bundestag, der nun deutlich verkleinert wurde. Deshalb durften einige siegreiche Wahlkreiskandidaten auch nicht direkt ins Parlament einziehen. Aber auch der Südwesten hat eine Wahlrechtsreform hinter sich - die führt jetzt zu Ärger vor Gericht. Es geht auch hier darum, wie viele Politiker die Bürger vertreten sollen.

Was steckt genau in der Reform?

Der Landtag hat im Jahr 2022 in Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Sitzverteilung bestimmt sich nach der Zweitstimme. Wenn eine Partei aber mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht, dürfen die Erststimmen-Sieger dennoch einziehen - sogenannte Überhangmandate kommen dann zustande. Dadurch entstehende Ungleichgewichte werden wiederum durch Ausgleichsmandate kompensiert - was noch mehr Abgeordnete ins Parlament bringt. Die Reform wurde mit Stimmen von Grünen, CDU und SPD durchgesetzt.

Wo ist das Problem?

Das Parlament läuft Gefahr, immer größer und damit teuer zu werden. Das neue Bundestagswahlrecht begrenzt deshalb die Zahl der Abgeordneten dauerhaft auf 630, schafft Überhangs- und Ausgleichsmandate ab. Für den Landtag gibt es die Befürchtung ebenfalls: Vor allem die FDP ist gegen das neue Wahlrecht im Südwesten. Sie prognostiziert eine Aufblähung des Parlaments und damit verbunden hohe Kosten. 

Wie groß ist der Landtag eigentlich?

Laut Wahlgesetz muss der Landtag mindestens 120 Sitze haben. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten hat er derzeit bereits 154 Abgeordnete. Mit dem neuen Wahlrecht rechnen die Liberalen mit bald mehr als 200 Parlamentariern im Plenum. Der Landesrechnungshof geht in dem Fall von bis zu 200 Millionen Euro an Mehrkosten in der nächsten Legislaturperiode aus.

Die FDP kann als Opposition nicht viel ausrichten - was will sie?

Sie will die Bürger zu Hilfe nehmen und mit einem Volksbegehren (Titel "XXL-Landtag verhindern") gegen das Wahlrecht vorgehen. Der Inhalt: Die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten soll von 70 auf 38 reduziert werden. Das würde auch die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduzieren, so die Liberalen. Da die FDP eigentlich nie Direktmandate gewinnt, täte ihr die Reform auch politisch nicht weh. 

Wie funktioniert eigentlich ein Volksbegehren?

Mit einem Volksbegehren können Bürgerinnen und Bürger eigene Gesetzesentwürfe ins Parlament einbringen und eine Abstimmung erzwingen. Für die Zulassung werden zunächst 10.000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern benötigt. Der Antrag wird dann vom Innenministerium geprüft. Gibt das Ministerium grünes Licht, müssen rund 
770 000 Unterschriften gesammelt werden. 

Den Antrag der FDP hat das Ministerium allerdings abgelehnt. Die FDP vermutet politische Motive hinter der Verhinderung ihres Volksbegehrens. Man bremse das Begehren aus, weil man Sorge habe, die Bevölkerung könne auf der Seite der FDP sein, meinte der Anwalt der Liberalen vor dem Verfassungsgerichtshof.

Ist das Innenministerium gegen direkte Demokratie? 

So einfach ist es nicht. Aber aus Sicht des Ministeriums ist die geplante Gesetzesänderung verfassungswidrig. Die Pläne der FDP schreiben demnach der Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht zu als die Persönlichkeitswahl. Je weniger Wahlkreise es gebe, desto kleiner sei auch der Anteil der Abgeordneten, die ein Direktmandat erhielten - die also direkt aus einem Wahlkreis in den Landtag gewählt würden. 

Außerdem hat das Innenministerium ein weiteres Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags bereits zugelassen - dieses scheiterte aber, weil am Ende viel zu wenig der 770 000 Unterschriften gesammelt werden konnten. 

Was steht in der Landesverfassung zu dem Rechtsstreit?

Konkret geht es um den Artikel 28. Dort steht: "Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet." An der Auslegung dieses Satzes scheiden sich nun die Geister. 

Wie geht es nun weiter? 

Am Freitag wird das Gericht seine Entscheidung in dem Fall verkünden. Selbst wenn aber die FDP vor Gericht und dann mit dem Volksbegehren erfolgreich sein sollte, gilt es aufgrund bestehender Fristen als sehr unwahrscheinlich, dass eine Änderung des Wahlrechts bereits Auswirkungen haben könnte auf die nächste Landtagswahl im Frühjahr 2026.

© dpa‍-infocom, dpa:250228‍-930‍-389302/1

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