Dafür sorgen, "dass an Stelle von Unrecht Recht tritt"

BZ-INTERVIEW mit Eberhard Stilz, dem neuen Präsidenten des Staatsgerichtshofes / Bürger können ihre Grundrechte neuerdings auch im Land einklagen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eberhard Stilz   | Foto: dpa
Eberhard Stilz Foto: dpa

STUTTGART. Seit 1. April können nicht mehr nur staatliche Organe beim Staatsgerichtshof, sondern auch Bürger Beschwerde einlegen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Bettina Wieselmann sprach darüber mit Eberhard Stilz, dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes.

BZ: Herr Stilz, der Staatsgerichtshof öffnet sich für Verfassungsbeschwerde von Bürgern. Sind solche schon eingegangen?
Eberhard Stilz: Eine ganze Menge sogar. Die sind allerdings alle unzulässig, weil man dieses Recht erst seit 1. April wahrnehmen kann – sofern man alle Zulässigkeitsvoraussetzungen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Eberhard Stilz

Weitere Artikel