Account/Login

Clinton hadert mit dem FBI

Im Wahlkampf kommen alte Vorwürfe gegen Ehemann Bill hoch.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Knock-Out für Donald Trump sollte es gewesen sein, die Vorentscheidung im US-Wahlkampf: Anfang Oktober wurde ein elf Jahre altes Video publik, in dem sich der republikanische Präsidentschaftskandidat sexistisch über Frauen äußerte. Seither ist indes viel passiert, was Trumps demokratische Rivalin Hillary Clinton in Bedrängnis bringt. Erst neue Ermittlungen zu ihrer E-Mail-Affäre – und nun aufgewärmte Vorwürfe gegen ihren Mann, den früheren Präsidenten Bill Clinton. Mit beidem hat die US-Bundespolizei FBI zu tun.

Das FBI stellte am Montag einen alten Untersuchungsbericht zu einem umstrittenen Gnadenerlass von Bill Clinton ins Internet. Die Begnadigung betraf Marc Rich, einen früheren Hedge-Fonds-Manager, der wegen Steuerhinterziehung, Betrug und organisierter Kriminalität angeklagt war. Rich hatte sich in die Schweiz abgesetzt. Die Amnestie 2011 hatte kritische Fragen aufgeworfen, weil Richs Ex-Frau zuvor großzügig Spenden verteilt hatte – etwa an die demokratische Partei, Bill Clintons Bibliothek und Hillarys damaligen Wahlkampf im US-Senat. Die FBI-Untersuchung wurde 2005 ohne Anklage abgeschlossen. Rich starb 2013.

Diese Veröffentlichung erfolgt wenige Tage, nachdem das FBI bekannt gegeben hat, in Hillarys E-Mail-Affäre weiteres Material zu sichten. Der Behörde zufolge ist das ein Zufall: Dem Gesetz für Informationsfreiheit zufolge müsse Material, das mehr als zweimal nachgefragt worden sei, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen zu Bill Clinton hätten diesen Prozess durchlaufen und seien automatisch ins Netz gestellt worden.

Für Hillary Clinton ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts äußerst ungünstig. Das Vorgehen des FBI sorgte in ihrem Lager daher für Kritik; als seltsam stufte es ein Sprecher ein. Genügend Nervosität herrscht bei den Demokraten wegen Clintons E-Mail-Affäre ohnehin. Clinton hatte in ihrer Zeit als US-Außenministerin regelwidrig private und damit nicht sonderlich geschützte Server für ihre dienstliche Kommunikation genutzt. FBI-Chef James Comey nahm die Untersuchungen zu der Affäre, die im Juli ohne juristische Konsequenzen für Clinton beendet worden waren, am vergangenen Freitag überraschend wieder auf. Das Clinton-Lager warf Comey daraufhin eine Einmischung in den Wahlkampf vor.

Die Demokraten klagen zudem, dass die Bundespolizei sich zu Donald Trump weit zugeknöpfter gibt. Das FBI ermittelt zwar im Trump-Lager wegen unlauterer – etwa finanzieller – Verbindungen nach Russland. Nach außen dringen lässt die Behörde dazu aber nichts. Clintons Partei glaubt, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Donald Trump weidet die Steilvorlagen des FBI derweil genüsslich aus – und holt in den Umfragen auf: Am Dienstag veröffentlichte Zahlen des Senders ABC News und der Washington Post sehen den Republikaner sogar mit 46 Prozent landesweit knapp vor Clinton, die auf 45 Prozent kommt. Andere Meinungsforscher setzen weiter auf Clinton.

Deutsche für Clinton

Fast drei Viertel der Deutschen würden am kommenden Dienstag Hillary Clinton zur ersten US-Präsidentin wählen. Wie eine am Mittwoch veröffentlichte Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag des Magazins Stern ergab, würden 73 Prozent der Befragten ihr Kreuzchen für die Demokratin setzen. Dem republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump würden hingegen nur fünf Prozent ihre Stimme geben.

Ressort: Ausland

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel