Cannabiskauf führt vors Gericht
Typische Jugendverfehlung eines 19-Jährigen geahndet.
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ST. BLASIEN. Rund 50 Gramm "nicht so guten Stoff" im Wert von 120 Euro hatte ein heute 21-jähriger Koch im September 2005 zum Eigenbedarf erworben. Vor dem Amtsgericht St. Blasien musste er sich nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten und wurde von Richterin Ulrike Holler-Welz verwarnt. Zudem wurde ihm auferlegt, 300 Euro zu zahlen und zwei Urinproben nach Weisung des Gesundheitsamtes abzugeben.
Die "Drogenkarriere" des Angeklagten begann während seiner Berufsschulzeit. Ungefähr drei Jahre lang konsumierte er regelmäßig Cannabis, zwei gegen ...