Cannabiskauf führt vors Gericht

Typische Jugendverfehlung eines 19-Jährigen geahndet.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ST. BLASIEN. Rund 50 Gramm "nicht so guten Stoff" im Wert von 120 Euro hatte ein heute 21-jähriger Koch im September 2005 zum Eigenbedarf erworben. Vor dem Amtsgericht St. Blasien musste er sich nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten und wurde von Richterin Ulrike Holler-Welz verwarnt. Zudem wurde ihm auferlegt, 300 Euro zu zahlen und zwei Urinproben nach Weisung des Gesundheitsamtes abzugeben.

Die "Drogenkarriere" des Angeklagten begann während seiner Berufsschulzeit. Ungefähr drei Jahre lang konsumierte er regelmäßig Cannabis, zwei gegen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Weitere Artikel