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Hunde müssen in Lörrach künftig nicht nur in Parks, sondern auch in der Fußgängerzone an der Leine geführt werden. Foto: DPA
LÖRRACH-HAUINGEN (wik/tm/kwb). Tauben und Krähen darf man nicht füttern, Spielplätze nahe Wohnhäusern zwischen 22 und sieben Uhr nicht nutzen und Autos nicht auf öffentlichen Straßen waschen. Diese und viele weitere Regelungen finden sich in der Polizeiverordnung zum Schutz der ...