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Wenn der Mietvertrag unterschrieben wird, sollte auch gleich die Bestätigung für die Meldebehörde aufgesetzt werden. Foto: ISO K/fotolia.com
Am 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Es bringt neue Pflichten für Mieter und Vermieter. Seit drei Wochen muss ein Einzug oder Auszug gemeldet werden – und zwar mit einer Bescheinigung vom Vermieter. Diese Pflicht gab es ...