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Urteil

Bundesverfassungsgericht nimmt Bundestag bei Triage in die Pflicht

BZ-Plus Behinderte Menschen müssen bei einer möglichen corona-bedingten Triage besser geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bund aufgefordert, unverzüglich Vorkehrungen zu treffen.  

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Ein Berliner Intensivpfleger bei der Arbeit  | Foto: Kay Nietfeld (dpa)
Ein Berliner Intensivpfleger bei der Arbeit Foto: Kay Nietfeld (dpa)
Behinderte Menschen müssen in der Pandemie besser vor einer Benachteiligung durch Ärzte geschützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den Bundestag verpflichtet, Behinderte im Fall einer Triage vor Diskriminierungen zu bewahren. Dabei hat der Gesetzgeber aber einen weiten Spielraum.
Von einer Triage spricht man, wenn nicht alle Patienten ausreichend versorgt werden können. Dann müssen Ärzte auswählen, wem sie helfen und wem nicht. Im Fall der Covid-Pandemie geht es vor allem um die begrenzten Kapazitäten der Intensivstationen der ...

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