Ein Ostern ohne Gottesdienste: Das Bundesverfassungsgericht hat am Karfreitag das Verbot von Gottesdiensten zur Eindämmung der Corona-Pandemie gebilligt.
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Auch das Freiburger Münster bleibt an Ostern leer – das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass ein Gottesdienstverbot zwar einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit darstellt, aber gerechtfertigt sei. Foto: Ingo Schneider
Die 2. Kammer des ersten Senates hat aber auch klargestellt, dass es sich bei der Untersagung ...