Bundestag schützt Verfassungsgericht im Grundgesetz

Mit breiter Mehrheit billigt der Bundestag eine Reform, die das Verfassungsgericht vor Einflussnahme und Blockade schützen soll.  

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Der Bundestag hat zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts einer Grundgesetzänderung zugestimmt. Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts werden ins Grundgesetz aufgenommen. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke. 600 Abgeordnete stimmten dafür, 69 dagegen. Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde somit erreicht.

Die Reform sei notwendig, um kein Einfallstor für die Feinde der Demokratie offenzulassen, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der Debatte. Die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze von 68 Jahren sollen im Grundgesetz verankert werden. Dort soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate stehen. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in keinem Fall gefährdet ist, soll im Grundgesetz auch stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt. Um für den Fall einer Sperrminorität bei der Richterwahl gewappnet zu sein, soll ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Falls dafür keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, soll das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen und umgekehrt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
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