Strafrecht
Bundesgerichtshof: Organisierte Hooligans können als kriminelle Vereinigungen angesehen werden
Es ist ein bedeutsames Grundsatzurteil, das ein Urteil des Dresdner Landgerichts bestätigt. Dieses hatte die ehemalige Gruppe der Hooligans Elbflorenz als kriminelle Vereinigung bewertet. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte das Urteil.
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