Bundesgerichtshof begrenzt die Verwertung von Massengentests

Die Polizei darf Beinahetreffer nicht für ihre Ermittlungen nutzen / Niedersachsens Justizminister Busemann fordert Änderung der Strafprozessordnung.  

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Wattestäbchen und Proberöhrchen für einen Gentest  | Foto: DAPD
Wattestäbchen und Proberöhrchen für einen Gentest Foto: DAPD
KARLSRUHE. Massengentests der Polizei dürfen nur zur Suche nach dem Täter einer Straftat genutzt werden. Beinahetreffer, die auf Verwandte des Täters hinweisen, müssen ignoriert werden, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in ...

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Schlagworte: Bernd Busemann, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg-Peter Becker

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