BRIEFE AN DIE BZ
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Ein Rentner wurde gegenüber einer 15-Jährigen zudringlich. Die junge Frau wehrte sich zeigte den Mann auch auch. Das daraufhin eingeleitete Verfahren aber wurde wieder eingestellt: Solch' ein Verhalten sei zwar eine "Sauerei", aber nicht strafbar, urteilte der Staatsanwalt. Zum BZ-Artikel (23. Juni) sowie zu mehreren Leserbriefen:
"Opfer können sich wehren"
Die Leserbriefe stehen unter dem Eindruck, Opfer sexueller Zudringlichkeiten könnten sich juristisch gegen die Täter nicht zur Wehr setzen. Dieser Eindruck ist jedoch falsch. Zwar werden Taten, wie sie hier einem Rentner gegenüber einer 15-jährigen vorgeworfen werden, in der Regel strafrechtlich nicht verfolgt, weil sie eine gewisse Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Handlungen nicht ...