BRIEFE AN DIE BZ
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Radfahren ist in der Fußgängerzone nur abschnittsweise erlaubt. Wann und wo es möglich ist, sollen die Hinweisschilder klären. Doch manchmal bleiben die Aufschriften rätselhaft - wie etwa bei jener Tafel am Martinstor.
"Erstmal eine Schiebestrecke"
Im Zusammenhang mit dem Radfahrhinweisschild am Martinstor sollte am Eingang Löwenstraße-Kaiserstraße auch das kleine und ziemlich unauffällig angebrachte Hinweisschild auf den "Freiburger Radrundweg" überprüft werden. Der Richtungspfeil zeigt Richtung Bertoldsbrunnen, darunter steht "50 m Schiebestrecke" (diese "Sperrzone" hat man bis zum ...