Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart

Brauer darf sein Bier nicht als "bekömmlich" bewerben

Der schwäbische Brauer Gottlieb Härle aus Leutkirch darf sein Bier nicht als "bekömmlich" bewerben. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt.  

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Brauer Gottlieb Härle  | Foto: dpa
Brauer Gottlieb Härle Foto: dpa
Geklagt hatte ein Verband, der den lauteren Wettbewerb seiner Mitglieder garantieren soll. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg ...

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Schlagworte: Gerhard Ruf, Gottlieb Härle

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