Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart
Brauer darf sein Bier nicht als "bekömmlich" bewerben
Der schwäbische Brauer Gottlieb Härle aus Leutkirch darf sein Bier nicht als "bekömmlich" bewerben. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Ravensburg bestätigt.
Do, 3. Nov 2016, 15:02 Uhr
Südwest
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