Brandstifter muss in die Psychiatrie
Strafkammer verurteilt geständigen Täter zu zweieinhalb Jahren Gefängnis / Für weitere ihm zugerechnete Taten fehlen Beweise.
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WALDSHUT/WEHR. Zweieinhalb Jahre Gefängnis und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, so das Urteil der Großen Strafkammer für einen 44-jährigen Mann aus Schwörstadt, dem zwei Brandstiftungen in Wehr-Brennet und Bad Säckingen zur Last gelegt wurden. Die Verurteilung erfolgte "nur" wegen einer Brandstiftung an einem Schopf in Brennet im Juli 2007, die der Mann gestanden hatte. Ein weiterer Tatvorwurf, wonach der Angeklagte im November 2006 zwei Autos in Bad Säckingen in Brand gesetzt haben soll, wurde eingestellt.
Staatsanwaltschaft, Verteidigung und letztlich auch das Gericht waren sich einig: Aus Wut über seinen Bruder machte sich der Angeklagte im Juli auf den Weg, den Schopf eines Bekannten mittels eines Brandbeschleunigers ...