Brandstifter in Breisacher Obdachlosenunterkunft muss ins Gefängnis
Ein 37-jähriger Mann, dem Brandstiftung in einer Breisacher Obdachlosenunterkunft vorgeworfen wurde, muss für fast drei Jahre in Haft. Das Urteil des Freiburger Landgerichts fiel am Mittwoch.
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War er’s oder war er’s nicht? Das war die Kernfrage eines Prozesses vor dem Freiburger Landgericht. Die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Felix Geiger kam zu dem Ergebnis: Er war’s. Der Angeklagte wurde wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ...