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Bittere Tränen bei Jäger

Schweizer muss seine Waffen abgeben, weil er ohne gültigen Schein nach Deutschland einreiste.  

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Wer Waffen besitzt, sollte sich auch mit den rechtlichen Vorgaben auskennen.   | Foto: Symbolfoto:dpa
Wer Waffen besitzt, sollte sich auch mit den rechtlichen Vorgaben auskennen. Foto: Symbolfoto:dpa

LAUFENBURG. Der Schock saß tief bei dem Jägersmann aus der Schweiz, als das Amtsgericht Bad Säckingen eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen unerlaubter Mitnahme von Waffen und Munition verhängte. Als aber auch noch verkündet wurde, dass seine Gewehre auf Nimmerwiedersehen eingezogen werden, trieb es dem 31-Jährigen schier die Tränen in die Augen.

Ein freudiger Tag sei zu einem schwarzen Tag geworden, als er am 19. Februar 2015 die Grenze in Laufenburg nach Deutschland passiert habe, erklärte der Handwerker und Hobbyjäger. Er sei auf dem Weg in die familieneigene ...

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