BI Bahntrasse erinnert an Frist für Einwendungen

Nach der Offenlage der Bahnpläne für den Offenburger Tunnel und für die Ertüchtigung der Rheintalbahn ab Hildboltsweier läuft am 6. Dezember die Einwendungsfrist für die Bürger ab. Darauf weist die BI Bahntrasse hin.  

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Bisher wenig beachtet scheint laut BI-Chef Karl Bäuerle die Tatsache, dass die sechsjährige Vollsperrung der Rheintalbahn (RTB) mit Busersatzverkehr voraussichtlich ab 2036 in diesem Verfahren mitbeschlossen wird. Wer dann also mit dem Nahverkehrszug von Offenburg Richtung Süden fahren will, muss den Bus nehmen und ist auf den reibungslosen Ersatzverkehr angewiesen. "Bedenken oder Verbesserungsvorschläge zu diesen sechs Jahren Busersatzverkehr müssen aber auch bis zum 6. Dezember beim Eisenbahnbundesamt schriftlich oder digital vorgetragen werden", so Bäuerle in einer Mitteilung.

Dieses Thema betreffend erhebe die BI-Bahntrasse zum einen die Forderung, auch die Fernverkehrszüge dauerhaft über das neue Verbindungsgleis Nord (etwa beim Marienhof) auf die Neubaustrecke zu führen, wo sie dann wieder bei Riegel auf die Rheintalbahn einschwenken. Das hätte aus Sicht der BI zur Folge, dass die Rheintalbahn überhaupt nicht auf Tempo 250 ertüchtigt werden müsste: "Eine hunderte Millionen Euro teure Baumaßnahme könnte eingespart werden." Schienen, Bahnhöfe und Schallschutz könnten wie gehabt verbleiben, der Nahverkehr würde ohne Unterbrechung weiterfließen können und hätte zudem ausreichend Kapazitäten, bei Bedarf weitere Nahverkehrszüge in kürzeren Intervallen fahren zu lassen, so die BI: "Keine Vollsperrung und kein Ersatzverkehr".

Sollte jedoch diese Forderung nicht zum Tragen kommen, fordert die BI ersatzweise: Während der sechsjährigen Bauphase auf der Rheintalbahn sollen auch Regionalzüge auf der neuen Güterzugstrecke entlang der Autobahn fahren, mit übergangsweisen Haltestellen in Höhe Lahr und Ringsheim. Damit wäre vielen Pendlern geholfen und die Gefahr eines Verkehrschaos auf der Straße könnte erheblich reduziert werden.

Einwendungserhebung ist bis einschließlich 6. Dezember 2024 möglich beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Südendstra-ße 44, 76135 Karlsruhe, oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse [email protected]
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