BGH: Volljährige Kinder haften selbst für illegale Downloads
Eltern müssen ihre erwachsenen Kinder nicht über strafbare Handlungen im Internet aufklären. Auch nicht, wenn diese den Familiencomputer nutzen, so der BGH.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Wo Familie ist, da ist Vertrauen. Nach diesem Motto entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Inhaber eines Internetanschlusses in der Regel nicht für den illegalen Musiktausch von volljährigen Familienmitgliedern haftet. Ein Mann ...