Keine zivilen Opfer?

BGH-Richter kritisieren Darstellung des Falls Kundus

Aus öffentlichen, aber nicht beachteten Quellen soll hervorgehen, dass es beim Luftangriff auf Tanklastzüge bei Kundus keine zivilen Opfer gab. Das monieren BGH-Richter in einer ungewöhnlichen Wortmeldung.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ausgebrannter Tanklastzug nach dem Luftangriff im September 2009.  | Foto: Jawed Kargar (dpa)
Ausgebrannter Tanklastzug nach dem Luftangriff im September 2009. Foto: Jawed Kargar (dpa)
Zwölf Jahre nach einem folgenschweren Luftangriff im afghanischen Kundus haben zwei Richter am Bundesgerichtshof (BGH) eine falsche Darstellung des Sachverhalts bemängelt. "Leider hat sich in der Öffentlichkeit das Bild festgesetzt, auf Anordnung des deutschen örtlichen Kommandeurs sei ohne Vorwarnung eine Menschenmenge ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Hamid Karsai, Franz Josef Jung, Georg Klein

Weitere Artikel