BGH bestätigt Urteil zu Mord
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Ein Motiv für die Gewalttat wurde auch nach dem Urteil nicht deutlich. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil aus Offenburg hatte nun am obersten deutschen Strafgericht keinen Erfolg. Der Ersten Strafsenats sah keine Rechtsfehler. Die Verurteilung des Jugendlichen ist damit rechtskräftig.