Sanierungskosten

BGH begrenzt Ersatzansprüche von Hauskäufern

Wer ein Haus verkauft, haftet nicht unbegrenzt für eventuellen Sanierungsbedarf. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das bedeutet: Der Käufer des Hauses hat keinen Anspruch auf unverhältnismäßig hohen Schadensersatz (Az: V ZR 275/12).
Im konkreten Fall hatte eine damals 19-jährige Studentin von ihrem Vater ein Mietshaus in Berlin-Kreuzberg geerbt. Die unerfahrene junge Frau verkaufte das Haus zu einem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel