BGH

Bewertungen im Netz dürfen anonym bleiben

Bewertungsportale müssen keine Informationen über Kommentatoren herausgeben, entschied der Bundesgerichtshof.  

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Ärzte, die in einem Bewertungsportal anonym verleumdet werden, haben keinen Anspruch darauf, Daten des Verleumders zu erhalten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Grundsatzentscheidung. Es fehle eine gesetzliche Grundlage, sagte der Vorsitzende Richter Gregor Galke.
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