Account/Login

Bewährungsstrafe für Räpple

Ex-AfD-Landtagsabgeordneter zeigt sich geständig und wird wegen des Aufrufs zu Straftaten verurteilt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Räpple bedankte sich bei der Staatsanw...haft für den „Warnschuss“.  | Foto: Arne Dedert (dpa)
Räpple bedankte sich bei der Staatsanwaltschaft für den „Warnschuss“. Foto: Arne Dedert (dpa)

Der ehemalige baden-württembergische Landtagsabgeordnete und frühere AfD-Politiker Stefan Räpple ist wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Der 40-Jährige muss nach dem Beschluss des Landgerichts Mainz vom Mittwoch zudem 2400 Euro – zwei Netto-Gehälter – an das mobile Kinderhospiz in Mainz zahlen. Der dritte Anklagepunkt, Verunglimpfung des Staates wegen Äußerungen auf YouTube, wurde mit Blick auf die Gesamtstrafe und die anderen schwerwiegenderen Taten fallen gelassen. Die Verteidigung, die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und die Dritte Große Strafkammer hatten sich bereits vor der rund vierstündigen Hauptverhandlung auf diese Linie verständigt. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten und eine Geldauflage von 2800 Euro, Verteidiger Nicolas Frühsorger plädierte auf sieben Monate zur Bewährung und 2400 Euro.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Räpple als Redner bei einer Corona-Demonstration in Mainz am 26. September 2020 zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufrief. Ein Video davon wurde während der Verhandlung gezeigt. Rund einen Monat zuvor, am 29. August, hatte er sich zudem an Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin beteiligt – auch dies ist auf einem Video zu sehen. Dabei soll Räpple mit einigen hundert Menschen die vor dem Reichstagsgebäude aufgestellten Absperrgitter überstiegen und mit Gewalt Widerstand gegen Polizisten geleistet haben, die die Treppe zum Reichstag räumen wollten.

Strafmildernd habe sich auf das Urteil ausgewirkt, dass der Angeklagte "keine szenetypische Verteidigungsstrategie" gewählt, sondern gestanden habe, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Weidemann. Zudem sei Räpple nicht vorbestraft und nicht mehr politisch aktiv. Zu den beiden Straftaten sei es zudem in "emotional aufgewühlten Situationen" gekommen. Allerdings habe sich Räpple mehrerer Taten schuldig gemacht und seine Rede in Mainz habe keinen geringen Verbreitungsgrad gehabt.

Erschwerend wirkte sich auch aus, dass er bei den beiden Taten noch Landtagsabgeordneter und damit Teil der dritten Gewalt des Staates war. "Das sollte man, wenn man sich betätigt, niemals vergessen", mahnte Weidemann. Er hoffe, dass der 40-Jährige auf "seinen Weg mit sozialem Engagement und beruflichen Tätigkeiten" zurückkehren werde und halte die Taten für einen "Zwischenabschnitt", der in der Vergangenheit liege und abgeschlossen werden könne.

Räpple bedankte sich bei der Staatsanwaltschaft für den "Warnschuss", der die Anklage für ihn gewesen sei, und entschuldigte sich. Er habe sich mit einem Immobilienunternehmen selbstständig gemacht und nach den Worten seines Anwalts seit November 2020 keine politische Rede mehr gehalten. Der Verteidiger kündigte an, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Räpple war bis Ende April 2021 Landtagsabgeordneter in Stuttgart. Im Zusammenhang mit den Äußerungen in Mainz wurde er aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen, behielt aber sein Mandat als fraktionsloser Abgeordneter bis zum Ende der Legislaturperiode.

Ressort: Südwest

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 20. Januar 2022: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel