Account/Login

Freiburger Amtsgericht

Bewährungsstrafe für Landwirt, der Bachlauf zugeschüttet hat

BZ-Abo Weil ihn der Verlauf eines Bachs auf seinem Grundstück stört, schüttet ein Landwirt den Lauf einfach zu und legt ihn um. Jetzt kam der Fall erneut vor Gericht – dort ist der Landwirt ein alter Bekannter.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Landwirt musste sich wiederholt vor Gericht verantworten.  | Foto: Arne Dedert (dpa)
1/2
Der Landwirt musste sich wiederholt vor Gericht verantworten. Foto: Arne Dedert (dpa)
Das Freiburger Landgericht hat in einem Berufungsverfahren einen Landwirt aus einer Gemeinde nördlich von Freiburg wegen Gewässerverunreinigung und Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. In erster Instanz ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel