Bewährungsstrafe für die "Seele des Geschäfts"
Amtsgericht sieht Steuerhinterziehung von 1,5 Millionen Euro als erwiesen an / Verteidiger plädiert erfolglos auf Freispruch für den 64-jährigen Angeklagten
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FREIBURG Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilte das Amtsgericht Freiburg den 64-jährigen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH am Feldberg. Es sah den Vorwurf der Steuerhinterziehung in fünf Fällen in einer Gesamthöhe von 1,5 Millionen Euro als erwiesen an.
Die Richterin hört ruhig zu, stellt immer wieder detaillierte Fragen an die Zeugen, die den Vorwurf der Steuerhinterziehung klären sollen. Die Staatsanwältin kämpft mehr mit den Tücken der Technik der Mikrofone im Saal und will nur wenig wissen. Der Verteidiger, selbstbewusst und sprachgewandt, scheint sich auf der sicheren Seite zu sehen und will glaubhaft machen, dass sein Mandant nur ein kleiner Büroangestellter des Gewerbehandels für medizinische Geräte ...