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Bewährung wegen Geldwäsche

BZ-Plus Das Amtsgericht Lahr hat einen 66 Jahre alten Angeklagten der leichtfertigen Geldwäsche für schuldig befunden. In Abwesenheit wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  

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Bei dem Verfahren ging es um eine Gesamtsumme von 300.000 Euro. Neben der Bewährungsstrafe von neun Monaten wurde die Einziehung des Geldbetrags ...

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