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Bewährung und Hoffnungsschimmer

BZ-Abo Zwei Jahre Haft auf Bewährung: Das ist die Strafe, die das Schöffengericht Bad Säckingen einem Mann auferlegte, der Drogen besessen haben soll. Tatvorwürfe wegen Körperverletzung wurden nicht weiter verfolgt.  

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Um Bedrohung, Körperverletzung, unerlaubtem Besitz und Handeltreibens mit Drogen ging es in einem Prozess vor dem Schöffengericht Bad Säckingen. So soll ein 46-jähriger Mann im Juli 2023 seiner Lebensgefährtin eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten haben und ihr gedroht haben, sie zu töten. Auch geschlagen soll er sie haben. Nach der Anzeige ...

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