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Bewährung und Geldstrafe

Landgericht verurteilt 29-Jährigen wegen Vergewaltigung und glaubt der Schilderung des Opfers.  

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FRIESENHEIM. Im Fall des 29-Jährigen, der wegen Vergewaltigung einer Frau beim Seenachtsfest 2014 in Schuttern vor Gericht stand (die BZ berichtete), hat das Landgericht in Offenburg jetzt das Urteil gesprochen. Er wurde wegen Vergewaltigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung beantragt, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die 2. Große Strafkammer folgte der Aussage der Geschädigten, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte. Demnach begegnete sie nach dem offiziellen Ende des Seenachtsfestes dem 29-Jährigen auf dem Campingplatz. ...

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