Bewährung oder Haft für Kokainhandel?
Angeklagter bittet um Chance.
Burkhard Zingler
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LAHR/OFFENBURG. Eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten hat Staatsanwalt Ralf Langenbach gestern im Prozess gegen einen 42-jährigen Mann aus einer Lahrer Umlandgemeinde gefordert, der sich wegen Kokainhandels vor dem Offenburger Landgericht verantworten muss. Verteidiger Ralf Hohmann plädierte dagegen auf zwei Jahre Freiheitsentzug, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Das Urteil wird am kommenden Freitag verkündet.
Langenbach sah das umfassende Geständnis als "Hauptstrafmilderungsgrund" an. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe bereits eine 31-tägige Untersuchungshaft verbüßt. Außerdem sei die ...