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Bewährung für den reuigen Vater

Der Richter stellte 23 Verstöße gegen das Waffengesetz fest.  

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TRAUNSTEIN (dpa). Der Vater des jugendlichen Todesschützen im bayerischen Brannenburg muss nicht wegen fahrlässiger Tötung ins Gefängnis. Das Landgericht Traunstein verurteilte den 44-Jährigen gestern lediglich wegen 23 Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Bewährung wurde auf drei Jahre ausgesetzt.

Der 16-jährige Sohn des Angeklagten hatte vor elf Monaten mit einer Pistole des Vaters den 57-jährigen Internatsleiter erschossen. ...

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