Bestellt und nicht bezahlt
61-Jährige ordert Käse und Wurst unter falschem Namen und erhält eine Bewährungsstrafe.
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. Nur knapp einer unbedingten Freiheitsstrafe ist eine 61 Jahre alte Frau entgangen, die sich wegen Betruges und versuchten Betruges vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten musste. Richterin Susanne Lämmlin-Daum setzte die Vollstreckung der von ihr verhängten Freiheitsstrafe von fünf Monaten zur Bewährung aus. Die Angeklagte muss zudem den Schaden wiedergutmachen.
Im Sommer 2020 bestellte die Angeklagte unter falschem Namen und falscher Handynummer, aber unter richtiger Adresse Wurst- und Käsewaren im Wert von rund 90 Euro. Diese wurden geliefert, die Angeklagte bezahlte die Rechnung jedoch ...