Bestechlichkeit nicht verhandelt
Gericht lässt Anklagepunkt gegen Ex-Kämmerer nicht zu.
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GRENZACH-WYHLEN/FREIBURG (wic). Das Landgericht Freiburg hat es abgelehnt, im Zusammenhang mit der so genannten "Finanzaffäre Koch" gegen den ehemaligen Kämmerer der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Alfred Stöcklin, ein Verfahren wegen des Vorwurfes der Bestechlichkeit zu eröffnen. Damit ist der gewichtigste Punkt der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hinfällig.
Der Staatsanwalt hatte in ihrem Bestechlichkeitsvorwurf argumentiert, Stöcklin habe von dem mit Haftbefehl gesuchten ...