Der komplizierte Fall der verwirrten Barbara Wildin - vom Umgang eines Freiburger Gerichts mit Unzurechnungsfähigkeit im 17. Jahrhundert.
In der Zeit der Hexenverfolgungen, im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert, galt der Teufel als Verursacher von Geisteskrankheiten. Doch als im Januar 1664 die offenkundig verwirrte Barbara Wildin wegen Brandstiftung vor dem Freiburger Gericht stand, war man mit dieser Ansicht bereits etwas vorsichtiger geworden. Ihr Verfahren ist ein eindrückliches Dokument für die Änderungen in der Bewertung der Geisteskrankheit, wie sie sich im Verlauf des 17. Jahrhunderts ...