Berufung gegen "Handy-Urteil"
Telekom wehrt sich gegen Verbot einer Mobilfunksendeanlage.
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Das "Handy-Urteil" des Freiburger Amtsrichters Jürgen Krieg vom 20. Dezember 2000 war nicht nur in der Sache bundesweit einmalig. Vielmehr hat es auch bundesweit Aufsehen erregt, dass er wegen einer Gesundheitsgefährdung der Mieter in einem Haus in Opfingen der Telekom untersagte, die dort vorgesehene Mobilfunksendeanlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Inzwischen ist dagegen Berufung eingelegt worden.
Nicht nur der Vermieter jenes Hauses, unter dessen Dach der schwer kranke Mieter mit seiner Frau wohnt und ...