Berlin muss nicht entschädigen

NS-Opfer können nicht mehr in Italien klagen / Internationaler Gerichtshof in Den Haag lehnt individuelle Ansprüche ab.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Opfer deutscher Kriegsverbrechen können nicht vor ausländischen Gerichten gegen Deutschland klagen. Dem steht das Prinzip der Staatenimmunität entgegen. Das entschied jetzt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Eine Klage der Bundesregierung hatte dabei Erfolg.
Ausgelöst wurde das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Guido Westerwelle, Hisashi Owada, Frank-Walter Steinmeier

Weitere Artikel