Bestattungskultur

Wo sich Menschen das Grab mit ihren Tieren teilen

In Essen und Koblenz werden in dieser Woche die deutschlandweit ersten Friedhöfe für Mensch und Tier eingeweiht. So sind Hund und Herrchen auch nach dem Tod vereint.  

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Ob Hunde an den Tod denken können? Menschen können es – und Tierfreunde freuen sich über neue Entwicklungen im Bestattungswesen. Foto: fotolia.com/Jiri Patava 
Ein Haustier ist für viele Menschen ein treuer Freund. Auch im Grab wären manche gerne vereint. Ein Bestattungsunternehmen reagiert auf den Trend und bietet erstmals in Deutschland zwei Friedhöfe für Mensch und Tier an. In Essen und Koblenz werden diese Woche die Ersten eingeweiht.
Manche tun es heimlich, wenn der Friedhofsgärtner Feierabend macht: Sie streuen die Asche von Hund oder Katze in das Grab eines Verstorben, damit der Besitzer und sein Tier auch im Tod vereint sind. Zumindest auf zwei Friedhöfen hat die Heimlichkeit jetzt ein Ende: Die Deutsche Friedhofsgesellschaft – ein Bonner Familienunternehmen – eröffnet diese Woche in Essen und in Braubach bei Koblenz die bundesweit ersten Friedhöfe, auf denen Mensch und Tier in einem Urnengrab beigesetzt werden können.

"Wir haben schon viele Anfragen bekommen, weil Menschen auf so ein Angebot gewartet haben", sagt Judith Könsgen von der Deutschen Friedhofsgesellschaft. Häufig hätten die Menschen bereits Tierurnen zu Hause stehen – mit der Asche von Hund oder Katze, die in Tierkrematorien verbrannt wurden. Könsgen sieht eine gesellschaftliche Veränderung: "Haustiere sind immer mehr zum Familienmitglied geworden oder zum Partner für ältere, einsame Menschen."

Neu ausgebaute Wege, eine sattgrüne Rollrasenfläche mit Panoramablick und zwei Mustergräber: So präsentiert sich der Friedhof für Mensch und Tier mit dem Namen "Unser Hafen". Er liegt auf einer tausend Quadratmeter großen Friedhofserweiterungsfläche des evangelischen Bergfriedhofs in Essen-Frintrop. "Wir haben hier nicht künstlich einen neuen Markt geschaffen, sondern reagieren auf die Bedürfnisse der Menschen", sagt Friedhofsleiter Uwe Brinkmann, der schon viele Interessierte hierher geführt hat. Skepsis erlebt er vor allem, wenn Angehörige ein Tiergrab neben ihrem traditionellen Familiengrab befürchten. "Aber wenn sie hören, dass der Teil für Tiere völlig separat ist, verfliegt die Skepsis schnell wieder."

Brinkmann findet das neue Angebot gut, betrachtet es aber auch als Experiment. "Ich glaube nicht, dass hier Goldhamster beigesetzt werden", sagt er. "Eher ein Hund, mit dem man lange zusammengelebt hat – auch aus Kostengründen." Bislang hat das Bestattungsunternehmen zwei Varianten im Angebot: Ein "Freundschaftsgrab" mit sechs Urnenplätzen für 25 Jahre kostet 1 725 Euro, ein "Familiengrab" für zwölf Urnen 2 300 Euro. Für die Trauerfeier soll es allerdings verschiedene Orte geben. Auch die Einäscherung erfolgt getrennt in Human- und Tierkrematorien.

"Super geniale Idee" und "Endlich, das wurde aber auch Zeit", heißt es in Kommentaren auf der Facebook-Seite von "Unser Hafen". Eine Frau schreibt: "Ich habe zwei Urnen von meinen Haustieren zu Hause und habe mir immer gewünscht, dass wir zusammenbleiben." Die Essener Lehrerin Sabine Schwarzkopf würde ihren Hund dagegen lieber im Garten begraben. "Er muss nicht später neben mir im Grab liegen, auch wenn er wie ein Familienmitglied ist."

Über die Verpachtung der Friedhofsfläche für "Unser Hafen" durch eine evangelische Kirchengemeinde gab es laut Pfarrer Fritz Pahlke keine Diskussion. "Ich sehe Tiere als Mitgeschöpfe, aber ich würde keine kirchliche Trauerfeier für sie machen." Für die Evangelische Kirche im Rheinland sind im Blick auf die kirchenrechtliche Genehmigung allerdings noch Fragen offen, wie ein Sprecher sagte. Auch die Düsseldorfer Landesregierung hat Klärungsbedarf: Das Gesundheitsministerium prüft, "ob eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier rechtlich zulässig ist". Die Deutsche Friedhofsgesellschaft bleibt gelassen. Diese Frage sei für alle Bundesländer intensiv geprüft worden, so ein Sprecher. Nach deutschem Bestattungsrecht ist eine Bestattung von Mensch und Tier möglich, wenn die Friedhofssatzung dem nicht entgegensteht.

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