Beklagte ziehen Einspruch zurück
Geldstrafe für unsachgemäßen Umgang mit Asbestplatten.
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ST. BLASIEN. Mit dem Vorwurf des vorsätzlich unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen beim Abriss des Dietschehauses in Bernau hatte sich gestern das St. Blasier Amtsgericht zu befassen. Ein Urteil wurde allerdings nicht gesprochen. Nach der Zeugenvernehmung hatten die beiden Angeklagten ihren Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zurückgezogen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden selbständigen Unternehmern aus dem Raum Ulm vorgeworfen, beim Abriss des Dietschehauses in ...