Bekannt bei allen Zugbegleitern
Im Verfahren gegen einen Hundehalter wird ein dritter Verhandlungstag notwendig / Seine Berner Sennen greifen andere Tiere an.
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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Auch die Befragung weiterer sechs Zeugen genügte nicht, um in der Strafverhandlung gegen einen 48-Jährigen zu einem Urteil zu kommen. Beim dreistündigen Fortsetzungstermin im Neustädter Amtsgericht ging es anders als beim ersten Termin im Dezember (die BZ berichtete) ausschließlich um Vorfälle mit den Berner Sennenhunden, die der Angeklagte in seiner Zeit im Hochschwarzwald gehalten hatte. Am Montag, 4. Februar, wird er aus Niedersachsen, wo er inzwischen lebt, zum dritten Verhandlungstag anreisen müssen.
Zunächst bemängelte der Verteidiger, dass die vom Veterinäramt gelieferten Akten bezüglich seines Mandanten nicht vollständig seien. Er wünschte Einsicht in die fehlende "Vormappe eins".Der Angeklagte, der nach eigener Aussage manchmal mit bis zu fünf größeren Hunden unterwegs war, "ist bei sämtlichen Zugbegleitern in Freiburg bekannt", ...