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Beim groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast in der Arzthaftpflicht um

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Die Arzthaftung kreist um das Thema Behandlungsfehler.   | Foto: dpa
Die Arzthaftung kreist um das Thema Behandlungsfehler. Foto: dpa
LÖRRACH. Die arzthaftpflichtrechtliche Auseinandersetzung zwischen geschädigtem Patient und seinem Arzt ist – außerhalb der Aufklärungshaftung – entscheidend durch die Beweislast des Patienten gekennzeichnet. Der Patient hat sowohl den ...

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