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SCHWANAU-OTTENHEIM. Als am 1. September 1939 mit dem deutschen Angriff auf Polen der Zweite Weltkrieg ausgelöst wurde, wurden alle Dörfer entlang der deutsch-französischen Grenze zum unmittelbaren Kampfgebiet – zur sogenannten roten Zone – erklärt. Die rote Zone war ein Grenzgürtel von mehreren Kilometern Breite, der sich linksrheinisch von der Eifel bis zum Rhein unterhalb Karlsruhe zog und von da ab den rechtsrheinischen Grenzstreifen bis zur Schweizer Grenze umfasste. Für den Bedarfsfall war hinter der roten Zone ein weiterer Streifen zur Räumung vorgesehen, die sogenannte grüne Zone.
Es wimmelte nur so von Verboten und Kontrollen. Es gab gedruckte "Weisungen", die die Betroffenen darauf aufmerksam machten, dass ihr Wohnort im so genannten Freimachungsgebiet liege, das der drohenden Kriegsgefahr wegen zum Schutze der Bevölkerung und zur Sicherstellung der Beweglichkeit der Wehrmacht geräumt werden muss.
Die Evakuierung der roten Zone ...